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Korporal Der Ordonnanz Husaren Des Großherzogtums Sachsen Weimar Um 1840. Sie Wurden Gleichzeitig Als Gendarmerie Verwandt. Die Uniformierung War Der Der Preußischen Ziethen

Die Gendarmerie des Großherzogtums Sachsen bildete von 1903 bis 1918 die Gendarmerie des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach. Sie wurde 1847 noch als militärisches Gendarmeriekorps gegründet, vermutlich ab 1867 war sie einige der wenigen deutschen Gendarmerien mit rein zivilem Status.

Geschichte

Korporal der Ordonnanz-Husaren des Großherzogtums Sachsen-Weimar um 1840. Sie wurden gleichzeitig als Gendarmerie verwandt. Die Uniformierung war der der preußischen Ziethen-Husaren nachempfunden

Korporal der Ordonnanz-Husaren des Großherzogtums Sachsen-Weimar um 1840. Sie wurden gleichzeitig als Gendarmerie verwandt. Die Uniformierung war der der preußischen Ziethen-Husaren nachempfunden

Die Gendarmerie wurde am 1. Dezember 1847 als Gendarmeriekorps des damaligen Großherzogtums Sachsen-Weimar gegründet. Den militärischen Charakter verlor es vermutlich aufgrund der Militärkonvention mit dem Königreich Preußen vom 22. Februar 1867, als das Militärkontingent des Großherzogtums der Preußischen Armee angegliedert wurde. Vermutlich seit diesem Zeitpunkt unterstand es ausschließlich den Zivilbehörden. Bis zur Gründung des Gendarmeriekorps 1847 übte eine 24-köpfige Husarenabteilung, die hauptsächlich Ordonnanzdienste versah, nebenher den Gendarmeriedienst aus.

Aufgaben

Hauptaufgabe der Gendarmerie war die Unterstützung der unteren Polizei– und Verwaltungsbehörden bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit sowie die Verhütung und Aufklärung von Verbrechen und anderen Straftaten. Hinzu kam die Überwachung polizeilicher Vorschriften sowie die Anzeigenaufnahme. Dabei waren die lokalen Behörden angewiesen, die Gendarmerie zu unterstützen, andererseits sollten die Gendarmen eng mit den Behörden kooperieren.

Struktur und Personalstärke 1909

Die Gendarmen waren in allen fünf Verwaltungsbezirken des Großherzogtums stationiert. Chef der Gendarmerie war der Geheime Regierungsrat Dr. Johannes Schmid-Burgk, der als Referent beim StaatsministeriumDepartement des Äußern und Innern angesiedelt war. Ihm sowie den fünf Gendarmerie-Oberwachtmeistern oblag die Dienstaufsicht über die Gendarmen. Dienstsitz war das Fürstenhaus Weimar in der Residenz Weimar.

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